Interessiert am Leben in der Weißenburg-Siedlung?

Sie würden gerne in der Weißenburgsiedlung wohnen? Schön, das freut uns sehr!!

Hier geben wir Ihnen Informationen darüber, was die Voraussetzungen für den Bezug der Wohnungen in der Weißenburgsiedlung sind und an wen Sie sich wenden müssen.

Voraussetzungen für den Bezug einer Wohnung in der Weißenburgsiedlung

Die Wohnungen des 1. und 2. Bauabschnitt sind sog. "Sozialwohnungen", d.h. der Bau dieser Wohnungen wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert. Diese Förderung hat zur Bedingung, dass die Wohnungen vorrangig an Menschen mit geringerem Einkommen vermietet werden müssen.

Für den Bezug einer Sozialwohnung gelten 2 Hauptkriterien:

  1. das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten
  2. die Haushaltsgröße muss an die Wohnungsgröße angepasst sein

Der 3. Bauaschnitt ist frei finanziert, hier gelten die beiden Kriterien nicht.


Darüber hinaus gilt für die Wohnungen in der Weißenburgsiedlung noch ein weiteres, für diese Siedlung bedeutsames Kriterium: Sie dürfen kein Auto oder sonstiges Kfz besitzen!

Diese Verpflichtung wird bei Abschluss der Mietvertraglichkeiten von den Mietern ebenfalls unterzeichnet.

Überprüfung der Einkommensgrenzen
Die Überprüfung der Einkommensgrenzen nimmt grundsätzlich jedes städtische Wohnungsamt (hier in Münster: Amt für Wohnungswesen) vor.
Wenn Sie mit Ihrem Einkommen diese Grenzen nicht überschreiten, dann erhalten Sie dort einen sog. "Wohnberechtigungsschein" (WBS).
In der Weißenburgsiedlung gibt es sowohl Wohnungen des sog. "Förderweg 1" als auch die des sog. "Förderweg 2". Das heißt, dass je nachdem wie die Wohnung gefördert wurde, es auch unterschiedliche Einkommensgrenzen gibt. Grundsätzlich dürfen die Wohnungen des 2. Förderweges mit einem etwas höherem Einkommen bezogen werden.

Haushaltsgröße - Wohnungsgröße
Entsprechend der Größe Ihres Haushaltes kann üblicherweise nur eine ganz bestimmte Wohnungsgröße angemietet werden. So dürfen z.B. 1-Personen-Haushalte eine Wohnfläche bis zu 45 qm und dabei bis zu 2 Zimmer beziehen.
Je zusätzlicher Person erhöht sich die Wohnfläche um 15 qm bzw. um ein weiteres Zimmer. Dabei bildet die Qm-Zahl das entscheidende Kriterium.
Wenn Sie alleinerziehend sind und Kind(er) im schulpflichtigen Alter haben, dann können Sie zusätzlich(e) Zimmer bzw. (je) 15 qm mehr anmieten - müssen dies natürlich aber nicht.
Bitte klären Sie immer zunächst ab, ob Sie aufgrund Ihrer Einkommenssituation grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein erhalten würden!

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

1. Bei der LEG
Melden Sie sich telefonisch bei der LEG (Hammer Straße 216-226, 48153 Münster) unter der Nummer (0251) 704-0 (Zentrale).
Die LEG ist die Vermieterin der Wohnungen in der Weißenburgsiedlung. Über deren Webseite kann man direkt online nachschauen, ob Wohnungen in der Siedlung frei sind.

2. Beim BewohnerInnen-Verein
Gerne können Sie sich bei Interesse die Siedlung anschauen und zu den Café-Öffnungszeiten (sonntags von 15.00 bis 18.00 Uhr) im Bewohnertreff "Geistreich" (Erdgeschoss Freiburger Weg 55) zum Kennenlernen und "Schnuppern" SiedlungsbewohnerInnen ansprechen.
Für konkrete Wünsche für eine Wohnung in unserer Siedlung können Sie sich an das Vermietungsgremium wenden.

Außerdem finden Sie hier einen Fragebogen für Wohnungsinteressenten.